Der Gemeine Steuereintreiber

 

Schon vor über 2000 Jahren war er bei den Römern bekannt und berüchtigt:
Der Gemeine Steuereintreiber (lat.: vectigalium exactor communis)

 
 

Auch heute treibt er noch gelegentlich sein Unwesen, wie ein Fall aus meiner Praxis zeigt, der den Niedersächsischen Landtag beschäftigt hat.

 

»Eine Frau mit zwei Kindern hat grundsätzlich keine Zeit, sich um ihren Betrieb zu kümmern.« Dieses ist jedenfalls die Ansicht des Gemeinen Steuereintreibers beim Finanzamt Buchholz in der Nordheide. Da sie ihre Tätigkeit somit nur als Liebhaberei betreibt, können etwaige Anlaufverluste leider nicht anerkannt werden.

Dass die Unternehmerin im hier vorliegenden Sachverhalt innerhalb von acht Jahren einen hohen Totalüberschuss erwirtschaftet hat, führt zu keinem anderen Ergebnis. Denn aus der Tatsache, dass die Schlussbesprechung der Betriebsprüfung am Vormittag abgehalten wurde, ist ersichtlich, dass sie als Mutter Rücksicht auf ihre schulpflichtigen Kinder genommen hat und ihren Betrieb nur als Hobby betreibt.

 
 

Mein Steuertipp für Mütter: Schlussbesprechung mit dem Gemeinen Steuereintreiber möglichst abends oder am Wochenende abhalten

 

Vielleicht denken Sie jetzt an so unwichtige Grundgesetzartikel wie Artikel 3 (Männer und Frauen sind gleichberechtigt) oder Artikel 6 (Schutz der Familie) und haben das Gefühl, dass hier möglicherweise ein Fall von Frauendiskriminierung vorliegt.

 

Dieser Ansicht war auch die frauenpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag, Frau Pothmer, die diesen Fall dankenswerterweise aufgegriffen und zum Anlass für eine Kleine Anfrage an die Landesregierung genommen hat.

Bestätigungsschreiben

Kleine Anfrage mit Antwort
 

Über die Kleine Anfrage wurde auch von verschiedenen Printmedien berichtet:

Rundblick Nordreport

Neue Osnabrücker Zeitung
 

Ausweislich der Antwort der Landesregierung spielen Kinder bei der Beurteilung der Ernsthaftigkeit der selbständigen Tätigkeit grundsätzlich keine Rolle. Zur Frage nach den frauenpolitischen Aspekten konnte die Landesregierung keine Antwort geben, da das Finanzamt Buchholz behauptete, der Sachverhalt wäre hinsichtlich der Kinderbetreuung falsch dargestellt worden (Punkt 7 der Anfrage).

Punkt 7
 

Was lernen wir daraus?

  1. Wenn ein Staat (z. B. Deutschland) in 53 Jahren Schulden von 1,3 Billionen Euro anhäuft, wobei jeden Tag über 140 Millionen Euro hinzukommen, erwarten er und seine Bediensteten, von den BürgerInnen ernst genommen zu werden.
  2. Wenn eine Mutter es schafft, trotz der Betreuung zweier Kinder mit ihrer selbständigen Tätigkeit in acht Jahren Überschüsse von fast 40.000 Euro zu erwirtschaften, ist diese Tätigkeit nach Ansicht des Finanzamtes keinesfalls ernsthaft, sondern lediglich als Liebhaberei anzusehen.
  3. Trotz allgemeiner Verdrossenheit der BürgerInnen mit »ihren« Politikern kann es im Einzelfall sinnvoll sein, sich an seine/n Abgeordnete/n zu wenden. Im vorliegenden Fall konnte durch die Offenlegung des Sachverhalts eine bereits in die Wege geleitete Kontopfändung abgewendet werden. Wir dürfen auch davon ausgehen, dass sich das Finanzamt Buchholz keinen zweiten Fall dieser Art erlauben wird.
 

Ende gut – alles gut?

 

Der Fall war bis zum Juli 2007 beim niedersächsischen Finanzgericht anhängig. Als von dort dem Finanzamt Buchholz signalisiert worden ist, dass die vom Finanzamt vertretene Rechtsauffassung nicht haltbar sei, wurden die Verluste ohne jede weitere Diskussion anerkannt.

Nach fast acht Jahren Rechtsstreit hat die Angelegenheit damit ihr gerechtes Ende gefunden. Unbefriedigend bleibt die lange Dauer des Verfahrens, während der die Klägerin aufgrund äußerst fragwürdiger Argumentation des Finanzamts in ihren unternehmerischen Entscheidungen blockiert geblieben ist.

Hamburg, Juli 2007

 

Illustration: Aggi Kupper

 
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