Der Gemeine Steuereintreiber |
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Schon vor über 2000 Jahren war er bei den Römern bekannt und berüchtigt: |
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Auch heute treibt er noch gelegentlich sein Unwesen, wie ein Fall aus meiner Praxis zeigt, der den Niedersächsischen Landtag beschäftigt hat. |
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»Eine Frau mit zwei Kindern hat grundsätzlich keine Zeit, sich um ihren Betrieb zu kümmern.« Dieses ist jedenfalls die Ansicht des Gemeinen Steuereintreibers beim Finanzamt Buchholz in der Nordheide. Da sie ihre Tätigkeit somit nur als Liebhaberei betreibt, können etwaige Anlaufverluste leider nicht anerkannt werden. Dass die Unternehmerin im hier vorliegenden Sachverhalt innerhalb von acht Jahren einen hohen Totalüberschuss erwirtschaftet hat, führt zu keinem anderen Ergebnis. Denn aus der Tatsache, dass die Schlussbesprechung der Betriebsprüfung am Vormittag abgehalten wurde, ist ersichtlich, dass sie als Mutter Rücksicht auf ihre schulpflichtigen Kinder genommen hat und ihren Betrieb nur als Hobby betreibt. |
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Vielleicht denken Sie jetzt an so unwichtige Grundgesetzartikel wie Artikel 3 (Männer und Frauen sind gleichberechtigt) oder Artikel 6 (Schutz der Familie) und haben das Gefühl, dass hier möglicherweise ein Fall von Frauendiskriminierung vorliegt. |
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Dieser Ansicht war auch die frauenpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag, Frau Pothmer, die diesen Fall dankenswerterweise aufgegriffen und zum Anlass für eine Kleine Anfrage an die Landesregierung genommen hat. |
Bestätigungsschreiben Kleine Anfrage mit Antwort |
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Über die Kleine Anfrage wurde auch von verschiedenen Printmedien berichtet: |
Rundblick Nordreport Neue Osnabrücker Zeitung |
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Ausweislich der Antwort der Landesregierung spielen Kinder bei der Beurteilung der Ernsthaftigkeit der selbständigen Tätigkeit grundsätzlich keine Rolle. Zur Frage nach den frauenpolitischen Aspekten konnte die Landesregierung keine Antwort geben, da das Finanzamt Buchholz behauptete, der Sachverhalt wäre hinsichtlich der Kinderbetreuung falsch dargestellt worden (Punkt 7 der Anfrage). |
Punkt 7 | ||||
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Was lernen wir daraus? |
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Ende gut alles gut? |
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Der Fall war bis zum Juli 2007 beim niedersächsischen Finanzgericht anhängig. Als von dort dem Finanzamt Buchholz signalisiert worden ist, dass die vom Finanzamt vertretene Rechtsauffassung nicht haltbar sei, wurden die Verluste ohne jede weitere Diskussion anerkannt. Nach fast acht Jahren Rechtsstreit hat die Angelegenheit damit ihr gerechtes Ende gefunden. Unbefriedigend bleibt die lange Dauer des Verfahrens, während der die Klägerin aufgrund äußerst fragwürdiger Argumentation des Finanzamts in ihren unternehmerischen Entscheidungen blockiert geblieben ist. Hamburg, Juli 2007 |
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Illustration: Aggi Kupper |
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